Aktuell
Neues MWStG per 01.01.2010
Bitte beachten Sie, dass die Erhöhung der MWST-Sätze erst per 01.01.2011 in Kraft gesetzt wird!
Per 01.01.2010 wird das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft gesetzt, welches einige Änderungen mit sich bringen wird. Die wichtigsten möchten wir wie folgt festhalten:
Steuerpflicht
Die jährliche Umsatzlimite beträgt neu CHF 100‘000.00 (bisher Steuerzahllast von CHF 4‘000 bei einem Umsatz zwischen CHF 75‘000 – CHF 250‘000)
Sollten Sie im 2009 die Umsatzlimite von CHF 100‘000.00 nicht erreichen, können Sie die Abmeldung bis 31.01.2010 verlangen!
Für Sportvereine, Kulturvereine (neu) und gemeinnützige Institutionen gilt die jährliche Umsatzlimite von CHF 150‘000.00 (wie bisher)
Freiwillige Steuerpflicht
Grundsätzlich hat jedes Unternehmen das Recht sich freiwillig der MWSt zu unterstellen (Option), auch wenn die Umsatzlimite von CHF 100‘000.00 nicht erreicht wird. Diese Option muss mindestens 1 Jahr (bisher 5 Jahre) beibehalten werden.
Ab 01.01.2010 gilt auch das Halten und Verwalten, Erwerben und Veräussern von Beteiligungen als unternehmerische Tätigkeit. Somit können sich auch Holdinggesellschaft (auch ohne Umsatz) bei der MWSt registrieren lassen. Die Anmeldung hat bis 31.01.2010 zu erfolgen.
Fiktiver Vorsteuerabzug (bisher Margenbesteuerung)
Auf gebrauchten Handelsgegenständen, welche ohne MWSt-Belastung bei einer Privatperson für den Weiterverkauf eingekauft werden, kann ein fiktiver Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Wobei der bezahlte Kaufpreis den Betrag inklusive MWST darstellt. Beim Verkauf ist auf dem gesamten Erlös die MWSt abzurechnen. Die Bezeichnung „Margenbesteuerung“ gibt es ab dem 01.01.2010 nicht mehr und darf auch nicht mehr verwendet werden.
Vorsteuerabzug für Getränke und Verpflegung
Die Kürzung des Vorsteuerabzuges um 50 % für Repräsentationsspesen (im Zusammenhang mit Getränke und Essen) fällt per 01.01.2010 weg.
Optierung von ausgenommenen Umsätzen
Für folgende mwst-ausgenommene Umsätze kann nicht optiert werden:
- Versicherungsleistungen
- Geld und Kapitalverkehr
- Lotterie, Wetten und sonstige Glücksspiele
- Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, Liegenschaften und Stockwerkeigentümergemeineschaften, welche ausschliesslich privaten Zwecken dienen.
Für die restlichen ausgenommenen Umsätze kann grundsätzlich optiert werden. Der Steuerpflichtige muss sich bis 31.01.2010 bei der ESTV anmelden. Ein formales Optionsgesuch (wie bisher) muss nicht mehr eingereicht werden.
Saldosteuersatz
Die Umsatzlimite für die Abrechnungsart Saldosteuersatz wurde auf CHF 5 Mio. erhöht (bisher CHF 3 Mio.). Die Zahllast beträgt neu CHF 100‘000.00 (bisher CHF 60‘000.00)
Die Saldosteuersätze wurden per 01.01.2010 überarbeitet – bitte neue Sätze beachten!
Der Wechsel von der Saldosteuersatzmethode in die effektive Methode ist neu nach 1 Jahr möglich. Die effektive Abrechnungsmethode muss 3 Jahre beibehalten werden.
Sofern Sie per 01.01.2010 wechseln möchten, muss diese Mitteilung bis 31.03.2010 der ESTV mitgeteilt werden.
Eigenverbrauch auf Geschenken
Neu gilt, dass bei einer unentgeltlichen Abgabe von Gegenstände bis zu einem Wert von CHF 500 der unternehmerische Grund vermutet wird und kein Eigenverbrauch geschuldet ist. (bisher CHF 300)
Eigenverbrauch generell
Neu ist bei Entnahme von Gegenständen oder Dienstleistungen der Eigenverbrauch nur soweit geschuldet, als auch Vorsteuern geltend gemacht wurden.
Anpassung Buchhaltungsprogramm
Bitte seien Sie besorgt, dass auch Ihre Buchhaltungssoftware an das neue MWStG angepasst wird. Das Formular wird ab dem 01.01.2010 etwas anders aussehen, auch werden mehr Informationen als bisher verlangt. Da die MWSt-Verordnung erst Ende November 2009 in Kraft gesetzt wurde, sind nicht nur die Eidg. Steuerverwaltung etwas im Umsetzungsstress, sondern auch die Programmierer der Finanzbuchhaltungshersteller.
Sage Sesam
Sofern Sie die Version Sage 50 in Betrieb haben, werden Sie im Verlauf des ersten Quartales 2010 gratis ein entsprechendes Update (via Live-Update) erhalten. Für ältere Versionen kann ein MWSt-Update gekauft werden.
Für sämtliche anderen Buchhaltungs-Software bitten wir Sie, sich mit Ihrem Hersteller in Verbindung zu setzen oder die entsprechenden Informationen abzuwarten.
WuP Treuhand AG
Brunnen, 17.12.2009
